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Irreführende Berichterstattung in den Medien
Interview mit Dr. Stefan Palm, Leiter des PAN Instituts.
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Reisemitbringsel Schwangerschaft?

In letzter Zeit ist immer wieder berichtet worden – u. a. in Spiegel TV am 4. Februar 2006 –, dass die Kinderwunsch-Behandlung in Deutschland aufgrund einer restriktiveren Gesetzgebung wesentlich weniger erfolgreich sei als im Ausland. Dort versucht man, durch Kultivierung der befruchteten Eizellen bis in das Entwicklungsstadium der Blastocyste (Tag 5/6) diejenigen Embryonen zu identifizieren, die die beste Einnistungsfähigkeit besitzen – um so den Erfolg der Kinderwunsch-Therapie mittels IVF oder IVF/ICSI zu verbessern. Lohnt es sich also die Reise nach Tschechien oder Österreich? Wir baten Dr. Stefan Palm um eine objektive Beurteilung der Chancen und Risiken der jenseits unserer Grenze angewendeten Verfahren.

Frage: Warum wird der Blastozysten-Transfer (BZT) nicht auch in Deutschland praktiziert?

Dr. Palm: Ein wesentlicher Grund ist die Tatsache, dass dieses Verfahren hierzulande gegen geltendes Recht verstossen kann, d. h. nach dem Embryonen-Schutzgesetz können wir zwar drei Embryonen bis zum Tag 5/6 kultivieren, untersagt ist uns jedoch die beim Blastozysten-Transfer stattfindende und erforderliche Embryonen-Selektion.Auch eignet sich der BZT nicht für alle Patienten.

Frage: Ihrer Antwort entnehmen wir, dass es noch weitere Gründe gibt, die gegen eine Anwendung des BZT sprechen?

Dr. Palm: So ist es! Kommt es zum BZT, beobachtet man zwar eine hohe Schwangerschaftsrate von 60 bis 80 Prozent pro Embryo-Transfer. Jedoch gelingt die 5-Tage-Kultur mit dem Ziel des BZT nur bei maximal 40 Prozent der Zyklen. Das Verfahren kann also nur bei ca. 40 % aller Patientinnen angewendet werden. Zu diesen 40 % zählen Frauen, bei denen der Eileiter oder die Samenqualität des Mannes beeinträchtigt sind und relativ hohe Eizellzahlen bei der Punktion erzielt werden können - im allgemeinen mehr als 12 Eizellen. Patienten mit geringerer Eizellzahl sind hierfür nicht geeignet. Außerdem deuten eine Reihe von Befunden darauf hin, daß beim BZT auf eine höhere Fehlgeburtenrate, sowie von ein erhöhter Anteil von eineiigen monoamniotischen Zwillingen erwartet werden kann.

Frage: Die Medien haben also die Erfolgsaussichten einer in Deutschland per Gesetz verbotenen Methode für die Gesamtheit aller Patientinnen über- und ihre Risiken unterbewertet?

Dr. Palm: Ganz genau. So allgemeingültig, wie die Aussage von den Medien getroffen wurde, ist sie nicht richtig.

Frage: Wie sehen die Alternativen zum BZT aus?

Dr. Palm: Die Experten neigen zunehmend zur Übertragung eines einzelnen „Top-Embyos“ nach einer 3-Tage-Kultur. Der Grund dafür ist, dass mit dem sogenannten „single Embryo Transfer“ (sET) die möglicherweise negativen Auswirkungen einer länger andauernden Kultur auf die Entwicklung der Embryonen ausgeschlossen werden können. Es gelingt zunehmend mit nicht invasiven Methoden die "richtige Eizelle" im Vorkernstadium (PN), d.h. die Eizelle mit dem größten Potential für eine Einnistung relativ früh zu selektieren.
Frage: Weiterhin wird in den Medien immer wieder angeführt, dass die Schwangerschaftsraten nach Selektion durch Präimplantationsdiagnostik erhöht seien. Dazu zählen die Polkörper-Biopsie (PKN) bei der reifen Eizelle oder die Blastomeren-Biopsie im Embryonalstadium. Was sagen Sie dazu?

Dr. Palm: Die Polkörper-Biopsie ist in Deutschland erlaubt – die Blastomeren-Biopsie jedoch nicht. Doch auch hier ist die rechtliche Situation kaum das ausschlaggebende Argument. Entscheidend ist vielmehr, dass amerikanische Forscher bei der Überprüfung von zwölf Studien erhöhte Schwangerschaftsraten durch Präimplantationsdiagnostik widerlegen konnten. Dies berichtete jüngst das offizielle Journal der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin „Fertility & Sterility“, aber auch das "British Medical Journal". Dies bedeutet zwar nicht, dass mit dieser Methodik keine Vorteile in der Kinderwunsch-Behandlung erzielt werden können. Aber diese Verfahren müssen gegenwärtig noch hinsichtlich ihrer Effizienz und allgemeinen Anwendung überprüft werden. Bei ausgewählten Indikationen kann jedoch die PKN gezielt eingesetzt werden.

Frage: Gibt es vielversprechende Alternativen zu diesen Verfahren?

Dr. Palm: Wie vorher schon erwähnt,werden verstärkt nicht-invasive Methoden entwickelt. Diese erlauben es uns, anhand spezifischer Merkmale Eizellen im Vorkernstadium oder frühe Embryonen mit einer prognostisch hohen Einnistungsfähigkeit zu selektieren. Diese Verfahren harmonieren übrigens mit unserem Embryonen-Schutzgesetz, das die Selektion von Eizellen im Vorkernstadium erlaubt.

Frage: In letzter Zeit wurde auch berichtet, nach dem 40. Lebensjahr wäre eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland nicht mehr möglich; die Patienten müssten deshalb ins Ausland gehen?

Dr.Palm: Das ist falsch! Richtig ist zwar, daß nach dem 40. Lebensjahr, insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, für einen Großteil der Therapieverfahren die Kosten nicht mehr übernehmen. Bei einem Teil der über 40 -jährigen Patienten bieten sich jedoch noch therapeutische Alternativen an, die in Deutschland praktiziert werden können. Dies betrifft jedoch nicht die Eizell-Spende, die im Gegensatz zur Samenspende in Deutschland nicht erlaubt ist.

Frage:Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Kinderwunsch-Behandlung in Deutschland generell ein?

Dr. Palm: Schon heute belegt ein Blick in das Deutsche IVF-Register (DIR), dass wir den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen. Außerdem bin ich überzeugt, dass es vielen deutschen IVF-Zentren durch die Anwendung dieser innovativen Verfahren in Verbindung mit einem intensiven Qualitätsmanagement gelingen wird, für die Gesamtheit der Patienten dennoch immer bessere Resultate zu erzielen
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