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| Allgemeine Vertragsbedingungen |
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Für die PAN KLINIK AM NEUMARKT Betriebsgesellschaft mbH
(nachfolgend als PAN bezeichnet)
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§ 1 Geltungsbereich
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB für die vertraglichen Beziehungen zwischen der PAN und dem Patienten bei voll- und teilstationären Behandlungen.
§ 2 Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der PAN und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.
(2) Die AVB werden für Patienten wirksam, wenn diese
(a) jeweils ausdrücklich oder – wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist – durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses darauf hingewiesen wurden,
(b) von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender der AVB erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, Kenntnis erlangen konnten,
(c) sich mir ihrer Geltung einverstanden erklärt haben.
§ 3 Umfang der Leistungen der PAN
(1) Die voll- und teilstationären Leistungen der PAN umfassen die allgemeinen Klinikleistungen und die nicht ärztlichen Wahlleistungen. Die im Zuge des Aufenthaltes in der PAN-Klinik erbrachten ärztlichen Leistungen sind keine Leistungen der PAN-Klinik. Diese gehören ausdrücklich weder zu den allgemeinen Klinikleistungen noch den Wahlleistungen, so daß diesbezüglich kein Vertrag mit der PAN zustande kommt. Die ärztliche Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch Belegärzte.
(2) Allgemeine Klinikleistungen sind diejenigen Klinikleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Klinik im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören dazu auch:
(a) die stationäre Aufnahme des Patienten auf der Station der PAN,
(b) die von der Klinik veranlassten Leistungen Dritter,
(c) die stationäre Pflege des Patienten.
(3) Nicht Gegenstand der allgemeinen Klinikleistungen sind
(a) die erbrachten Leistungen des Belegarztes,
(b) die persönlichen Leistungen des Belegarztes,
(c) die Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes,
(d) veranlasste Leistungen des Belegarztes nachgeordneter Ärzte, die in demselben Fachgebiet wie das des Belegarztes tätig sind, und die von ihm veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb der Klinik,
(e) Hilfsmittel, die dem Patienten bei Beendigung des Klinikaufenthaltes mitgegeben werden (z.B. Prothesen, Unterarmstützkrücken, Krankenfahrstühle) sowie die Transportkosten.
(4) Das Vertragsangebot der Klinik erstreckt sich nur auf diejenigen Leistungen, für die die Klinik im Rahmen ihrer medizinischen Zielsetzung personell und sachlich ausgestattet ist. |
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PAN Prevention Center |
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Gemeinsam mit den unterschiedlich an der PAN Klinik tätigen Fachbereichen ermöglichen wir Ihnen eine altersabhängige und personalisierte Diagnostik frühzeitiger Krankheitsveränderungen. In der Präventionsmedizin erfahrene Ärzte unterstützen Sie dabei in der Frühtherapie. Dies schließt u. a. die psychosomatische Betreuung, Bewegungstherapien und die Ernährungstherapie (med. Kochschule) mit ein.
Mehr dazu unter: www.pan-prevention.de |
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Kontakt |
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Zeppelinstr. 1
50667 Köln, Neumarkt-Galerie
Telefon 0221-2776-100
Fax 0221-2776-611
Kontakt Wegbeschreibung |
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Konzessionierung gem. § 30 Gewerbeordnung |
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Die PAN Klinik am Neumarkt hat mit Datum 16.04.1999 die Konzession zum Betreiben einer privaten Klinik erhalten. |
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