Was ist DRG?

GERMAN REFINED DRG (Diagnosebezogenes Fallpauschalensystem)

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22.12.1999 den Weg für die Einführung eines neuen Vergütungssystems im Krankenhaussektor vorgegeben. Im § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) wird die Selbstverwaltung aufgefordert, ein international erprobtes DRG-System (Diagnosebezogenes Fallpauschalensystem) in Deutschland einzuführen. Als Grundlage für ein zu entwickelndes deutsches System hat sich diese für das australische AR-DRG-System entschieden. Das deutsche DRG-System wird nach Analyse bundesdeutscher Daten gebildet. Dazu sind zum einen die von den Ärzten kodierten Patientendaten aller deutschen Krankenhäuser eines Jahres notwendig. Zum anderen werden detaillierte Kostendaten benötigt, um den DRGs die tatsächlichen Kosten gegenüber zu stellen und die Gruppen anhand bestimmter Kriterien auf Kostenhomogenität zu überprüfen. Die Struktur des deutschen DRG-Systems wird bundesweit einheitlich sein. Die Kodierung von Diagnosen und Leistungen (wie z.B. Operationen) ist Grundvoraussetzung für die Zuordnung des einzelnen Patienten zu einer DRG-Fallpauschale.

Doch die Einführung von DRGs bedeutet mehr als „nur“ ein neues Vergütungssystem und das Kodieren von Diagnosen und Prozeduren: Die Ursprünge der DRGs liegen in den USA gegen Ende der sechziger Jahre; ihre Einführung resultierte zunächst aus dem klinischen Bedürfnis heraus, die medizinische Versorgung zu objektivieren und durch daraus abgeleitete Maßnahmen der Qualitätssicherung zu optimieren. Diese Maßgaben gelten auch heute noch - der Einsatz von Diagnosis Related Groups bedeutet eine grundsätzliche Umorientierung des Gesundheitswesens, bei der die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert und die Kosten transparent und nachvollziehbar kontrolliert werden sollen. Diese Forderung spiegelt sich auch in den Maßgaben des Gesetzgebers zur Qualitätssicherung (§ 135a SGB V) und zur Findung evidenzbasierter Leitlinien (§ 137e SGB V) wider, die die Einführung von DRGs begleiten und unterstützen sollen. Letztlich bestimmt also nicht nur das richtige und vollständige Kodieren von Diagnosen und Prozeduren die Behandlungsqualität, sondern vor allem auch der eingeschlagene Behandlungspfad. Eine der wesentlichen Komponenten von Diagnosis Related Groups ist daher die Erstellung von Behandlungspfaden, die das medizinische Prozedere bei bestimmten Krankheitskomplexen, die sich an die Systematik der DRG-Fallgruppen anlehnen können, vereinheitlichen und auf einer rationalen Basis standardisieren sollen.

Also löst G-DRG das bisherige Entgeltsystem, bestehend aus Sonderentgelten und Pflegesätzen ab. Somit gibt es erstmals für alle medizinischen Fachbereiche eines Krankenhauses Fallpauschalen. Ein DRG beschreibt einen stationären Patientenfall und summiert allen Resoursenverbrauch vom Eintritt in das Krankenhaus bis zum Verlassen der Institution. DRGs sind ein vollständiges, leistungsgewichtetes Fallgruppensystem basierend auf Diagnosen und durchgefürten Operationen.

Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über
  • Hauptdiagnose
  • Nebendiagnosen, die den Schweregrad des Falles beeinflussen
  • Operative Eingriffe
  • Therapeutische Leistungen
  • Diagnostische Leistungen
  • Alter
  • Entlassungsart

Für die Festlegung der Diagnosen, bzw.Prozeduren stehen Kataloge mit ca. 12.400 Diagnosen und 24.000 Prozeduren zur Verfügung. Die genaue Definition der einzelnen
DRGs sind im DRG-Klassifikationssystem – Definitionshandbuch festgelegt. Beschreibung erfolgt teils alphanumerisch teils durch Text. Dazu sind auch Tabellen von zu jeder DRG-Gruppe gehörenden Diagnosen und Prozeduren. Die jeweilige DRG-Gruppe ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet. Diesem Rel.Gewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (hausindividuelle Bewertung des Falles mit Gewichtung 1,0) zugeordnet. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. Der zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG-spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- bzw. unterschritten werden. In diesen Fällen sind Abschläge zu entrichten. Die Einzelheiten regelt die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuse(KFPV).

Die PAN Klinik am Neumarkt in Köln hat seit Januar 2004 das gesamte Abrechnungssystem in Anlehnung an das DRG-System aufgebaut. Die Relativgewichte entsprechen dem bundesweit gültigen Katalog für die Abteilungen mit Belegarzt und Beleganästhesist. D.h. diese DRG-Gewichtung beinhaltet keine ärztlichen Leistungen, die zusätzlich nach GOÄ-Katalog von den behandelnden Ärzten liquidiert wird.

Durch die Multiplizierung der Baserate mit dem Relativgewicht eines Falles ergibt sich der Behandlungspreis.

Sollten Sie einen Kostenvoranschlag für den geplanten stationären Aufenthalt in der PAN Klinik wünschen, so sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an (0221-2776-113 Frau Baierl), da wir alle für die DRG-Bildung notwendigen Daten wie Schlüssel der Einweisungsdiagnose und geplantes Eingriffes bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen müssen. Ohne diese Informationen können wir leider nur ca. Angaben über bevorstehende Kosten Ihres stationären Aufenthaltes machen. So ist leider die Besonderheit der Preisfindung im neuen Vergütungssystem des deutschen Gesundheitswesens.
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  • Dr. Georg Gerten, Experte für LASIK/ Katarakt
  • Dr. Stefan Palm, Experte für Reproduktionsmedizin
  • Dr. Stefan Schulte, Experte für Gefäßmedizin und Gefäßchirurgie
  • Priv.-Doz. Dr. Mathias Warm, Experte für Brustkrebs/ gynäkolgische Tumore

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