Zahnimplantate? Wann werden sie eingesetzt?
Die Implantologie ist heute eine eigene, wissenschaftlich anerkannte und etablierte Fachrichtung innerhalb der Zahnheilkunde (siehe auch Deutsche Gesellschaft für Implantologie (www.dgi-ev.de)). Implantate sind künstliche Zahnwurzeln vorwiegend aus Titan, die meistens unter lokaler Betäubung in den Kieferknochen eingebracht werden. Dort verwachsen sie regelrecht mit dem Knochen. Begleitend dazu ist es häufig notwendig, verloren gegangene Knochen und Weichgewebe wieder aufzubauen (siehe auch Knochenersatzmaterial)
Indikationen
Implantate werden nicht nur zum Ersatz einzelner Zähne verwendet, sondern auch zur Steigerung des Tragekomforts bei herausnehmbarem Zahnersatz oder zur Vermeidung eines herausnehmbaren Zahnersatzes. Typische Indikationen für Implantate sind:
Zahnlose Kiefer: durch mindestens 2 bis 4 Implantate wird die totale Prothese sicher fixiert und die Patienten können wieder nahezu uneingeschränkt alles essen.
Sogenannte Freiendsituationen (die letzten / endständigen Zähne fehlen: Das bedeutet herausnehmbaren Zahnersatz in der konventionellen Prothetik): Durch ein oder mehrerer Implantate kann festsitzender Zahnersatz eingesetzt werden.
Große Zahnlücken: Bei einem ungünstigen Verhältnis der verbliebenen Zähne zur Anzahl der verlorengegangenen Zähne ist häufig ein festsitzender Zahnersatz in Form von Brücken nicht mehr möglich (Überlastung der restlichen Zähne). Durch einzelne Implantate kann die Last auf mehr Pfeiler verteilt werden und damit festsitzend versorgt werden.
Implantattypen
Im Laufe der letzten Jahre hat sich aus einer Vielzahl verschiedener Implantatformen (Blattimplantat, Nadelimplantat, Discimplantat, Schraubenimplantat, Hohlzylinderimplantat) eine mehr oder weniger einheitliche Form heraus kristallisiert: Das Schrauben- bzw. Zylinderimplantat. Gleichzeitig drängten in den letzten Jahren immer mehr Firmen auf diesen Markt (mehr als 300 Implantatanbieter). Die Unterschiede liegen heute im Detail, wie z. B. in der Längen- und Breitenauswahl, der Auswahl an Zubehör, der Fertigungspräzision, der Oberflächenbeschichtung, der Anordnung und Höhe der Gewindegänge und letztendlich im Preis!! Besonders wichtig für den Patienten ist, dass Zubehör für das verwendete Implantatsystem auch langfristig (die nächsten Jahrzehnte) sichergestellt ist und dass der entsprechende Implantattyp den geplanten Zahnersatz bestmöglich verwirklichen kann.
Knochenersatzmaterialien / autologer Knochen
Wenn es darum geht, Knochendefekte zu füllen oder verloren gegangenen Knochen wieder aufzubauen, kann körpereigener Knochen (autologer Knochen) oder sogenannte Knochenersatzmaterialien verwendet werden. Der körpereigene Knochen ist nach wie vor goldener Standart, wenngleich viele neue Entwicklungstendenzen hoffen lassen, dass man eines Tages darauf verzichten können wird. Autologer Knochen bedeutet nämlich für den Patienten immer eine zusätzliche Belastung und ein weiteres Infektionsrisiko durch die Entnahme des Knochens an anderer Stelle (Im Mund werden kleine Mengen z. B. aus dem Bereich der Weisheitszähne oder zahnloser Kieferabschnitte gewonnen).
Knochenersatzmaterial ist dagegen quasi in unbegrenzter Menge verfügbar, wird aber teilweise nicht vollständig knöchern eingebaut bzw. während des Heilungsprozesses nicht vollständig von Knochen ersetzt. Knochenersatzmaterialien werden entweder völlig synthetisch hergestellt oder auch aus Meeresalgen, Korallen oder tierischem Knochen (z. B. BioOss) gewonnen.
Was im individuellen Fall eingesetzt wird, entscheidet die Größe und die Art des Knochendefektes und die individuelle Situation.
Zahnimplantate können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden
Gem. § 33 EStG können Krankenkosten, die eine zumutbare Belastung überschritten haben, als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg sind auch die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich zu berücksichtigen: Bei Zahnimplantaten handele es sich weder um sog. alternative oder Außenseitermethoden noch um vorbeugende Maßnahmen. Die Höhe der anfallenden Kosten könne schon deswegen nicht zur Prüfung der Angemessenheit führen, da ein fest sitzender Zahnersatz eine funktionell höherwertige Form von Zahnersatz darstelle. Dementsprechend seien die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.
Indikationen
Implantate werden nicht nur zum Ersatz einzelner Zähne verwendet, sondern auch zur Steigerung des Tragekomforts bei herausnehmbarem Zahnersatz oder zur Vermeidung eines herausnehmbaren Zahnersatzes. Typische Indikationen für Implantate sind:
Zahnlose Kiefer: durch mindestens 2 bis 4 Implantate wird die totale Prothese sicher fixiert und die Patienten können wieder nahezu uneingeschränkt alles essen.
Sogenannte Freiendsituationen (die letzten / endständigen Zähne fehlen: Das bedeutet herausnehmbaren Zahnersatz in der konventionellen Prothetik): Durch ein oder mehrerer Implantate kann festsitzender Zahnersatz eingesetzt werden.
Große Zahnlücken: Bei einem ungünstigen Verhältnis der verbliebenen Zähne zur Anzahl der verlorengegangenen Zähne ist häufig ein festsitzender Zahnersatz in Form von Brücken nicht mehr möglich (Überlastung der restlichen Zähne). Durch einzelne Implantate kann die Last auf mehr Pfeiler verteilt werden und damit festsitzend versorgt werden.
Implantattypen
Im Laufe der letzten Jahre hat sich aus einer Vielzahl verschiedener Implantatformen (Blattimplantat, Nadelimplantat, Discimplantat, Schraubenimplantat, Hohlzylinderimplantat) eine mehr oder weniger einheitliche Form heraus kristallisiert: Das Schrauben- bzw. Zylinderimplantat. Gleichzeitig drängten in den letzten Jahren immer mehr Firmen auf diesen Markt (mehr als 300 Implantatanbieter). Die Unterschiede liegen heute im Detail, wie z. B. in der Längen- und Breitenauswahl, der Auswahl an Zubehör, der Fertigungspräzision, der Oberflächenbeschichtung, der Anordnung und Höhe der Gewindegänge und letztendlich im Preis!! Besonders wichtig für den Patienten ist, dass Zubehör für das verwendete Implantatsystem auch langfristig (die nächsten Jahrzehnte) sichergestellt ist und dass der entsprechende Implantattyp den geplanten Zahnersatz bestmöglich verwirklichen kann.
Knochenersatzmaterialien / autologer Knochen
Wenn es darum geht, Knochendefekte zu füllen oder verloren gegangenen Knochen wieder aufzubauen, kann körpereigener Knochen (autologer Knochen) oder sogenannte Knochenersatzmaterialien verwendet werden. Der körpereigene Knochen ist nach wie vor goldener Standart, wenngleich viele neue Entwicklungstendenzen hoffen lassen, dass man eines Tages darauf verzichten können wird. Autologer Knochen bedeutet nämlich für den Patienten immer eine zusätzliche Belastung und ein weiteres Infektionsrisiko durch die Entnahme des Knochens an anderer Stelle (Im Mund werden kleine Mengen z. B. aus dem Bereich der Weisheitszähne oder zahnloser Kieferabschnitte gewonnen).
Knochenersatzmaterial ist dagegen quasi in unbegrenzter Menge verfügbar, wird aber teilweise nicht vollständig knöchern eingebaut bzw. während des Heilungsprozesses nicht vollständig von Knochen ersetzt. Knochenersatzmaterialien werden entweder völlig synthetisch hergestellt oder auch aus Meeresalgen, Korallen oder tierischem Knochen (z. B. BioOss) gewonnen.
Was im individuellen Fall eingesetzt wird, entscheidet die Größe und die Art des Knochendefektes und die individuelle Situation.
Zahnimplantate können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden
Gem. § 33 EStG können Krankenkosten, die eine zumutbare Belastung überschritten haben, als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg sind auch die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich zu berücksichtigen: Bei Zahnimplantaten handele es sich weder um sog. alternative oder Außenseitermethoden noch um vorbeugende Maßnahmen. Die Höhe der anfallenden Kosten könne schon deswegen nicht zur Prüfung der Angemessenheit führen, da ein fest sitzender Zahnersatz eine funktionell höherwertige Form von Zahnersatz darstelle. Dementsprechend seien die Aufwendungen für Zahnimplantate steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.







