Informationsblatt zum neuen Datenschutzrecht in der stationären Versorgung für Patient/innen


Sehr geehrter Damen und Herren,

gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir ab dem 25.05.2018 verpflichtet, Ihnen bestimmte Informationen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Herr E. Spitkowski -
Geschäftsführer der PAN Klinik am Neumarkt Betriebsgesellschaft mbH
Zeppelinstr. 1
50667 Köln
E-Mail: info@pan-klinik.de                                                                           

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Dr. Andreas Pinheiro
E-Mail: info@ap-datenschutz.de

Zwecke sowie Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Grundlage einer Behandlung ist der Behandlungsvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann. Diesen Vertrag können wir nur ordnungsgemäß erfüllen, wenn wir Ihre Daten verarbeiten, beispielsweise Ihre Versichertendaten aufnehmen. Der Zweck der Datenverarbeitung besteht primär also in der Durchführung des Behandlungsvertrages. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten. Ärzte und anderes medizinisches Personal müssen zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch führen. Dort sind sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und zukünftige Behandlung der Patienten wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Die Datenverarbeitung dient damit auch dem Zweck, dieser Verpflichtung nachzukommen. Diese Daten werden ausschließlich bzw. unter Verantwortung von Personen verarbeitet, die einer strafrechtlich abgesicherten Schweigepflicht unterliegen.

Die Patientendaten werden auch zu dem Zweck der gesetzlich geregelten Weitergabe an festgelegte Empfänger verarbeitet (z.B. an den überweisenden/weiterbehandelnden Facharzt, an Kassenärztliche Vereinigungen, an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Auch erhalten wir von Dritten, beispielsweise von Ihrer Krankenkasse oder anderen Behandlern aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Ihrer Einwilligung Informationen, die wir zur Durchführung des Behandlungsvertrages sowie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Dokumentationspflicht in der Behandlungsdokumentation speichern.

In den Fällen, in denen eine Datenverarbeitung nicht zur Durchführung des Behandlungsvertrages erforderlich ist oder nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruht, wird eine Datenverarbeitung üblicherweise auf Ihrer Einwilligung beruhen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es möglich, dass wir Daten an folgende Empfänger/Kategorien von Empfängern weitergeben:

  • Gesundheits- und Krankenkassen sowie Beihilfestellen
  • Ärztekammer Nordrhein
  • Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Darüber hinaus können wir Daten mit der Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Bei der Erteilung Ihrer Einwilligung werden wir Sie darüber informieren, um welche Empfänger es sich im Einzelnen handelt.

Dauer bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Datenspeicherung:
Personenbezogene Daten von Patienten sind gesetzlich grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen erfolgt eine längere Aufbewahrungsfrist als gesetzlich angeordnet, z.B. bei der Durchsetzung von Schadensersatz-, Versicherungs- und Rentenansprüchen des Patienten, soweit wir hiervon Kenntnis haben. Ebenso kann auch der gesundheitliche Zustand des Patienten eine über die Fristen hinausgehende Aufbewahrung erforderlich machen. Da auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Patienten gegen seinen Behandler erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir uns vor, die Patientenakte für die Dauer von 30 Jahren plus einen Tag aufzubewahren.

Sie können hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf.

Konsequenzen der Nichteinwilligung
Leider können wir bei Nichteinwilligung nicht die vollständige Versorgung garantieren, auch das schreibt das Gesetz vor. So können wir in diesem Falle z.B. keine Daten an Fachärzte aus anderen Fachbereichen weitergeben. Dies müssten Sie dann ggf. selbst organisieren. Auch die elektronische Übermittlung wird dann nicht möglich sein, da es dazu zwingend Ihre Einwilligung bedarf.

Ausführliche Patienteninformation gem. DSGVO
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Ausführliche Patienteninformationen gem. DSGVO“, welches an den jeweiligen Rezeptionen ausliegt oder alternativ im Internet unter https://www.pan-klinik.de/Patienteninformationen/ und über den QR Code.

Bei Fragen zum Datenschutz und Ihren Rechten können Sie den Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Pinheiro unter info@ap-datenschutz.de kontaktieren.