Betriebsärztliche Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§3 ASiG) und der DGUV-Vorschrift 2 Betriebsärzte einschließlich Betriebsbegehungen. arbeitsmedizinische Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung arbeitsbedizinische Vorsorge (ArbMedVV).