Freiwillig vorgelegte Qualitätsberichte
Die Erstellung eines Qualitätsberichts nach Sozialgesetzbuch (SGB) ist für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser verpflichtend, wir als Praxisklinik unterliegen dieser Anforderung nicht. Wir legen unsere Daten dennoch offen, damit Sie sich ein fundiertes Bild von der Qualität unserer Leistungen machen können.
Um Ihnen den Vergleich mit anderen Kliniken und Krankenhäusern zu erleichtern, haben wir uns bei der Erstellung unseres Qualitätsberichts an den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses orientiert und versucht, einen Mittelweg zwischen Fachsprache und allgemeiner Verständlichkeit zu finden.
Qualitätsbericht PAN Klinik am Neumarkt
Lesen Sie unseren neuesten Qualitätsbericht